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Bauträgerrecht

Im Bauträgergeschäft verbinden W‧I‧R unsere baurechtliche Kompetenz mit unserer ausgewiesenen Expertise im Wohnungseigentum.

Bauträger*innen unterstützen W‧I‧R bei Erwerb des Grundstücks, Planung, Bau und Abverkauf des Objektes. Im Bedarfsfall erstellen W‧I‧R Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Erwerberverträge oder bringen unser Spezialwissen in Zuarbeit zu den beauftragten Notariaten ein.

Für Erwerber*innen von Wohnungseigentum prüfen W‧I‧R die zu schließenden Verträge und Urkunden, z.B. Erwerbsvertrag und Teilungserklärung. Außerdem beraten W‧I‧R über die sich aus dem Erwerb des Wohnungseigentums ergebenden Rechte und Pflichten.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Abnahme- und Mängelstreitigkeiten zwischen Bauträger*innen, Erwerber*innen und Eigentümergemeinschaften wegen Mängeln am Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Da W‧I‧R gleichsam von Bauträger*innen und Eigentümergemeinschaften beauftragt werden, wissen W‧I‧R die jeweiligen Interessen unserer Mandant*innen effektiv durchzusetzen.

Kernaspekte

Beratung und Gestaltung von Erwerberverträgen und Teilungserklärungen

Prozessvertretung in Zahlungs- und Gewährleistungsprozessen

Vorbereitung von Beschlüssen der GdWE zu Gewährleistungsansprüchen