WEG und Corona – Was ist zu beachten?
Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Dies betrifft auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die jetzt und in den kommenden Monaten ihre jährlichen Eigentümerversammlungen abhalten würden. Da Versammlungen auf derzeit unabsehbare Zeit ausgeschlossen sein dürften und die notwendigen Beschlüsse zur Sicherung des Finanzwesens (Wirtschaftsplan 2020, Jahresabrechnung 2019, Sonderumlagen) nicht gefasst werden können, ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (CoV-2-Virus – Gesetz) aktiv geworden.
Lesen Sie hierzu unsere Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der angeordneten Eilmaßnahmen: