Pech gehabt, liebes Hochzeitspaar! Die Corona – Hochzeitsentscheidung des BGH
Mit Urteil vom 2. März 2022 zum Aktenzeichen XII ZR 36/21 entschied der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall, dass die Mieter, deren Hochzeitsfeier aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden konnte, zur vollständigen Zahlung der Miete für die Veranstaltungsfläche verpflichtet sind. Der BGH knüpft mit dieser Entscheidung an sein viel diskutiertes Corona – Urteil vom 12. Januar 2022 (Az.: XII ZR 8/21) an und nimmt uns mit auf eine Reise in die Sphären der Ermessensfreiheit des im Einzelfall entscheidenden Tatrichters.