Befreiungen von B-Plan-Festsetzungen nun auch ohne neue Bauleitplanung möglich
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 21.06.2021 in Kraft getreten. Mit ihm wurde auch ein neuer Befreiungstatbestand in § 31 Abs. 3 BauGB geschaffen:
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist am 21.06.2021 in Kraft getreten. Mit ihm wurde auch ein neuer Befreiungstatbestand in § 31 Abs. 3 BauGB geschaffen:
Am 23.06.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Neben viel diskutierten Eingriffen wie dem Umwandlungsverbot, stärkeren Baugeboten und erweiterten Vorkaufsrechten bringt das Gesetz, wie sein Name vermuten lässt, auch neue Chancen mit sich. Aus den Neuregelungen ergeben sich im Einzelfall erhebliche Entwicklungspotentiale. Wegen der Befristung vieler Regelungen lohnt es sich, den Weg zur Baurechtsschaffung frühzeitig anzugehen.