Totgesagte leben länger – die Wiedergeburt der HOAI-Aufstockungsklage
Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Juli 2019 in einem von der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren (Az. C-377/17) entschieden, dass der verbindliche Preisrahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) gegen die europarechtliche Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Der nationale Gesetzgeber hat daraufhin am 1. Januar 2021 eine neue Fassung der HOAI verabschiedet und darin den harten Preisrahmen abgeschafft. Viele sahen darin das Ende sogenannter Aufstockungsklagen, bei denen ein Architekt oder Ingenieur entgegen einer ursprünglichen Vergütungsvereinbarung, die ein Honorar unterhalb der Mindestsätze vorsah, eben diese Mindestsätze von seinem Auftraggeber verlangt.