Gewerbemietrecht
Die Bandbreite unseres Angebots im Gewerbemietrecht reicht von der Vertragsgestaltung beim Abschluss und bei Änderungen längerfristiger Gewerbemietverträge bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Räumungs- und nachvertraglichen Ansprüchen. Ein besonderer Fokus bei jeder Tätigkeit liegt auf der Schriftformproblematik.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden:
- Gestaltung von Mietverträgen, auch in Form von Mustermietverträgen
- Prüfung von Mietverträgen, insbesondere von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Prüfung von Mietanpassungen
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
Neben der Beratung und Vertragsgestaltung zielt unsere Tätigkeit auf eine schnelle und wirtschaftliche Lösung, d.h. eine außergerichtliche Streitbeilegung. Wenn geboten, setzen W‧I‧R Ihre Rechte vor Gericht durch.
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Aktuelle Beiträge
Pech gehabt, liebes Hochzeitspaar! Die Corona – Hochzeitsentscheidung des BGH
Mit Urteil vom 2. März 2022 zum Aktenzeichen XII ZR 36/21 entschied der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall, dass die Mieter, deren Hochzeitsfeier aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden konnte, zur vollständigen Zahlung der Miete für die Veranstaltungsfläche verpflichtet sind. Der BGH knüpft mit dieser Entscheidung an sein viel diskutiertes Corona – Urteil vom 12. Januar 2022 (Az.: XII ZR 8/21) an und nimmt uns mit auf eine Reise in die Sphären der Ermessensfreiheit des im Einzelfall entscheidenden Tatrichters.
Die BGH-Entscheidung in der Gewerberaummiete in der Coronakrise
Die mit Spannung in der Gewerberaummiete erwartete Entscheidung des BGH zum Thema der pandemiebedingten, behördlich angeordneten Betriebsschließungen und deren Auswirkungen auf die Mietzahlungspflicht von Gewerbemietern ist am 12. Januar 2022 ergangen (BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21, BeckRS 2022, 48) und lässt viele Fragen offen.
Lockdown-Schließungen und Gewerbemiete – ein aktueller Stand
Nach wie vor ist das spannendste Thema in der Gewerberaummiete die Frage nach den Folgen des Lockdowns, also der Hoheitlichen Schließungsanordnungen für die Gewerbemietverhältnisse, die durch die Schließungsanordnungen betroffen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben sich im Frühjahr 2020 verschiedene Literaturmeinungen dazu entwickelt, wie die Schließungsanordnungen rechtlich zu greifen sind und welche Auswirkungen sie beispielsweise auf die zu zahlende Miete haben.
Ausbleibende Mieten aufgrund Corona
Corona bringt uns zur digitalen Fortbildung. Statt auf den Pantaenius-Veranstaltungen in Düsseldorf und München zu referieren, informiert Frau Rechtsanwältin Ruth Breiholdt per Videovortrag über die Eilmaßnahmen des Gesetzgebers zum Gewerberaummietrecht und klärt auf, ob ein gewerblicher Mieter in Zeiten der Corona-Krise weiterhin Miete zahlen muss oder von der Mietzahlungsverpflichtung befreit wird.
Coronakrise – Vermieter sollten jetzt flexibel sein
Behördlich angeordnete Schließungen von Geschäften, Restaurants und Cafés – wie Vermieter mit möglichen Mietausfällen umgehen sollten.