Maklerrecht
W‧I‧R unterstützen Makler*innen bei der Gestaltung von Maklerverträgen und Durchsetzung von Provisionsansprüchen. In Maklerrechtsstreitigkeiten ist die Kenntnis der örtlichen Rechtsprechung von erheblicher Bedeutung, denn Maklerrecht ist Richterrecht. Zudem stellen Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag, Bestellerprinzip und Sachkundenachweis Immobilienmakler*innen vor neue berufliche Herausforderungen.
Auf der anderen Seite beraten und vertreten W‧I‧R Auftraggeber*innen der Makler*in (z.B. Vermieter*innen, Mieter*innen, Verkäufer*innen, Käufer*innen) bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen.
Ihre Ansprechpartner*innen
Carsten Küttner
Rechtsanwalt