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Öffentliches Baurecht

und Vergaberecht

Öffentliches
Baurecht und
Vergaberecht

W‧I‧R unterstützen Projektentwickler*innen, Investor*innen und Bauträger*innen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, in Bauvorbescheids- und Genehmigungsverfahren sowie bei der Verteidigung gegen Nachbaranfechtungen und behördliche Verfügungen. W‧I‧R begleiten Projekte von der frühen Planungsphase an und unterstützen Sie neben den rechtlichen Aspekten auch dabei, Zeitverluste auf dem Weg zu Ihrem Ziel zu vermeiden.
Grundstückseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften beraten und vertreten W‧I‧R in Widerspruchs- und gerichtlichen Eilverfahren gegen Nachbarbaugenehmigungen sowie bei der Verteidigung gegen behördliche Verfügungen jeglicher Art. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hierbei der Brandschutz, sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien.
Das öffentliche Planfeststellungsrecht und die damit verbundene Begleitung eines öffentlichen Großprojektes runden unser Portfolio ab.

Vergaberecht

Im Vergaberecht sind W‧I‧R Ihr verlässlicher Partner bei einer erfolgreichen und rechtskonformen Umsetzung von oder Teilnahme an Vergabeverfahren. Neben unserer Erfahrung im Vergaberecht verfügen wir über die Fähigkeit auch die technische Tiefe Ihres Projektes zu verstehen und für eine Vergabe einzubringen.
Ob Sie als öffentlicher Auftraggeber agieren oder an Vergabeverfahren teilnehmen möchten – wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Unsere Beratung fußt auf einer eingehenden und ganzheitlichen Analyse Ihrer Situation und Ziele. Wir erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre rechtlichen und technischen Anforderungen optimal verbindet. Darauf aufbauend beraten wir Sie in allen Phasen des Vergabeverfahrens und vertreten Sie auch vor den Vergabekammern und -senaten.

Kernaspekte

Beratung/ Vertretung in Bebauungsplan-, Planfeststellungs-, Bauvorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren

Erstellung von städtebaulichen Verträgen

Verteidigung gegen Nachbaranfechtungen und behördliche Verfügungen jeglicher Art

Anfechtung von Nachbarbaugenehmigungen