Carsten Küttner
Rechtsanwalt & Partner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1971 in Hamburg
1991 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Hamburg
Seit 1999 Rechtsanwalt
Seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wissenschaftliche und ehrenamtliche Tätigkeit
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Seminarreferent auf wohnungseigentumsrechtlichen Fach- und Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte, Verwalter und Eigentümer
Mitautor im Elzer StichwortKommentar Wohnungseigentumsrecht, NOMOS Verlag, 2021
Mitautor im Riecke/Schmid WEG Kommentar, 5. Aufl., 2019
Regelmäßige Urteilsbesprechungen in der Immobilien Zeitung (IZ)
Fachaufsätze und sonstige Publikationen zum Wohnungseigentumsrecht
Aktuelle Beiträge
Neues zur Hybrid-Versammlung und: kommt die reine Online-Eigentümerversammlung?
Es bleibt das ungeliebte Stiefkind des WEMoG: die Hybrid-Eigentümerversammlung. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
Wertersatzanspruch des WEG-Verwalters bei Abweichung vom Ausführungsbeschluss!
Beauftragt ein Verwalter abweichend von einem Beschluss Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und verlangt die WEG Erstattung geleisteter Zahlungen, sind Gegenansprüche des Verwalters aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht nicht gesperrt. Dies hat der BGH mit einem verwalterfreundlichen Urteil vom 10.12.2021 (V ZR 32/21) so entschieden.
Technische Störungen bei der Hybrid-Versammlung – was sind die rechtlichen Folgen?
23 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründet eine Befugnis der Eigentümer*innen, durch Beschluss Regelungen über die Online-Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen. Die Beschlusskompetenz ermöglicht die Öffnung der Versammlung für die Online-Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation. Dabei darf eine Präsenzversammlung nicht durch Beschluss zugunsten einer reinen Online-Versammlung abgeschafft werden.
Eigentümerversammlungen: Neues Recht und Corona
Das „neue WEG“ ist zum 1.12.2020 in Kraft getreten. WIR haben bereits in einer Vielzahl von Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass „kein Stein mehr auf dem anderen bleibt“. Das reformierte Gesetz wirft viele Fragen auf. Gerichtliche Entscheidungen sind erst im Laufe des Jahres 2021 zu erwarten.
In Eigentümerversammlungen müssen derzeit nicht nur die neuen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt und angewandt werden. Dies ist anspruchsvoll genug. Leider sind auch noch immer die aktuellen Corona-Verordnungen für die Frage maßgeblich, ob und wie Eigentümerversammlungen aktuell durchgeführt werden können. Der „Lockdown“ seit dem 16.12.2020 erlaubt grundsätzlich noch immer die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Dennoch bleiben bei der Einladung sowie insbesondere bei der Auswahl des Versammlungsortes Vorsicht geboten.
Zur Durchführung von Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten gibt es bereits gerichtliche Entscheidungen. Diese stellen wir kurz vor:
WEG-Versammlung und Corona – eine Momentaufnahme im Sommer 2020
Auch wenn Präsenzversammlungen in fast allen Bundesländern inzwischen wieder erlaubt sind, bleiben Vollmachtsversammlung und Hybridkonzepte mit virtuellen Komponenten oft die bessere Wahl. Das wird im Interview der Immobilien Zeitung mit den Rechtsanwälten Carsten Küttner und Dr. Jan-Hendrik Schmidt deutlich (IZ Ausgabe 27/2020 vom 02.07.2020). Der Beitrag liefert auch eine Länderübersicht.
WEG und Corona – Wohnungseigentümerversammlungen in Hamburg seit 13.05.2020 wieder erlaubt.
Fast zwei Monate lang war die WEG-Versammlungssaison durch Corona auf Eis gelegt. Jetzt ist die Durchführung von Eigentümerversammlungen in Hamburg wieder gestattet, wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden, wie Rechtsanwälte Dr. Jan-Hendrik Schmidt und Carsten Küttner der gesetzlichen Neufassung entnehmen.