Umfang der Erhaltungslast einer Untergemeinschaft

In der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft können bezogen auf einzelne Baukörper oder Teile dieser sogenannte Untergemeinschaften gebildet werden. Die jeweilige Untergemeinschaft ist zwar keine eigenständige Wohnungseigentümergemeinschaft. Aber den Eigentümern der Untergemeinschaft kann eine alleinige Verwaltungskompetenz für ausschließlich sie betreffende Angelegenheiten zugebilligt werden, verbunden mit der Auferlegung der diesbezüglichen alleinigen Kostenlast.

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