Christian Säuberlich
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1971 in Hamburg
1993 bis 1995 Ausbildung zum Bankkaufmann
1995 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
2003 bis 2005 Referendariat in Schleswig-Holstein
Seit 2005 Rechtsanwalt
Seit 2020 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Wissenschaftliche und ehrenamtliche Tätigkeit
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Aktuelle Beiträge
Abberufung des Verwalters
Zur Abberufung des Verwalters enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) seit dem 01.12.2020 zwei sehr praxisrelevante Neuregelungen: der Verwalter kann jederzeit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 Satz 1 WEG) und der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 Satz 2 WEG). Die Möglichkeit, die Abberufung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beschränken, sieht die seit dem 01.12.2020 geltende Rechtslage demgegenüber nicht mehr vor.
Umfang der Erhaltungslast einer Untergemeinschaft
In der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft können bezogen auf einzelne Baukörper oder Teile dieser sogenannte Untergemeinschaften gebildet werden. Die jeweilige Untergemeinschaft ist zwar keine eigenständige Wohnungseigentümergemeinschaft. Aber den Eigentümern der Untergemeinschaft kann eine alleinige Verwaltungskompetenz für ausschließlich sie betreffende Angelegenheiten zugebilligt werden, verbunden mit der Auferlegung der diesbezüglichen alleinigen Kostenlast.