Christopher Nierhaus
Rechtsanwalt & Partner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1963 in Hamburg
Seit 1996 Rechtsanwalt
1998 bis 2000 Justitiar in der Immobilienfinanzierung
Seit 2008 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wissenschaftliche und ehrenamtliche Tätigkeit
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Redaktionsbeirat der Zeitschrift „Moderne Gebäudetechnik“
Seminarreferent auf Fach- und Fortbildungsveranstaltungen
Aktuelle Beiträge
Vergemeinschaftungsbeschlüsse weiterhin möglich
Auch nach dem WEMoG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Mängelansprüche der Erwerber vergemeinschaften („an sich ziehen“).
Mit Urteil vom 11. November 2022, dessen schriftliche Begründung noch nicht veröffentlicht wurde, hat der 5. Zivilsenat des BGH entschieden, dass …
Bauvertrag und Corona
Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin das öffentliche Leben. Die behördlichen Auflagen und Beschränkungen zum Infektionsschutz können sich vielfach auf den Bauablauf auswirken. Beispielsweise kann sich die Materiallieferung oder der Einsatz von Arbeitskräften aus dem Ausland aufgrund der Grenzschließungen verzögern oder ganz ausbleiben. Mitarbeiter der Bauunternehmen können sich infizieren und müssen dann in Quarantäne bleiben. Schlimmstenfalls ist ein ganzer Betrieb von Quarantäneanordnungen betroffen und stillgelegt. W∙I∙R stellt Fragen zusammen, vor die sich Auftraggeber und Auftragnehmer aus aktuellem Anlass gestellt sehen. Die Rechtsanwälte Christopher Nierhaus und Tom Forster geben Lösungshinweise und erläutern den rechtlichen Hintergrund.