Dr. Cathrin Isenberg
Rechtsanwältin
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1976 in Bremen
1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Berlin
2003 bis 2005 Referendariat in Frankfurt am Main
2010 rechtswissenschaftliche Promotion in Berlin
Seit 2010 Rechtsanwältin
Seit 2019 Rechtsanwältin bei WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Aktuelle Beiträge
Abrechnungsfrist im Gewerberaummietrecht – was ist wann fällig?
Betriebs- und Nebenkosten, insbesondere die Heiz- und Energiekosten, sind derzeit in aller Munde. So haben sich Bund und Länder im Rahmen der Ministerkonferenz vom 2. November 2022 auf wichtige Entlastungen für kleine bis mittelständische Unternehmen und Haushalte geeinigt. Im Zuge dessen ist u.a. am 19.11.2022 die Dezember-Soforthilfe in Kraft getreten. Die dadurch entstehenden Entlastungen sollen die Vermieter u.a. an die Mieter mit der nächsten Betriebskostenabrechnung weitergeben.
Das gibt wieder einmal Anlass, einen Blick auf die Abrechnungsfristen im Gewerberaummietrecht zu werfen. Wann kann der Gewerberaummieter mit der nächsten Betriebskostenabrechnung rechnen?
Die BGH-Entscheidung in der Gewerberaummiete in der Coronakrise
Die mit Spannung in der Gewerberaummiete erwartete Entscheidung des BGH zum Thema der pandemiebedingten, behördlich angeordneten Betriebsschließungen und deren Auswirkungen auf die Mietzahlungspflicht von Gewerbemietern ist am 12. Januar 2022 ergangen (BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21, BeckRS 2022, 48) und lässt viele Fragen offen.