Dr. Jan-Hendrik Schmidt
Rechtsanwalt & Partner
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1971 in Bielefeld
1991 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld
1997 bis 2000 Referendariat in Hamburg
Seit 2000 Rechtsanwalt
Wissenschaftliche und ehrenamtliche Tätigkeit
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE von 2004 – 2015
Dozent auf wohnungseigentumsrechtlichen Fach- und Fortbildungsveranstaltungen
Mitglied im Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Schiedsrichter am Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum
Zahlreiche Buchbeiträge, Fachaufsätze und sonstige Publikationen zum Wohnungseigentumsrecht
Promotion zu einem wohnungseigentumsrechtlichen Thema (2010)
Ausgezeichnet in der FOCUS-Liste „Deutschlands TOP-Rechtsanwälte“ im Fachbereich Wohnungseigentumsrecht in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2019, 2020
Aktuelle Beiträge
BGH weicht die Drei-Angebote-Regel auf
Aufatmen in der Praxis. BGH weicht die Drei-Angebote-Regel auf und trägt damit der Marktsituation Rechnung.
Drei Neuerungen zum neuen WEG (Gründungsphase, Eigentümerversammlung, Baumaßnahmen)
Im neuen Newsletter des Kanzlei-Kooperationspartners Pantaenius Versicherungsmakler schneidet Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt drei für die Verwalterpraxis wichtige Bereiche des am 1.12.2020 in Kraft getretenen neuen Wohnungseigentumsgesetzes kurz an.
Zum TOP „Verwalterneubestellung“ Angebote schon mit Einladung versenden!
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ordnet Art. 2 § 6 Abs. 1 CoV-2-Virus-Gesetz an, dass der zuletzt bestellte Verwalter bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt bleibt. Steht demnächst die Bestellung eines neuen Verwalters auf der Tagesordnung, müssen Vergleichsangebote der Amtsbewerber innerhalb der Einladungsfrist versandt werden. Werden sie erst in der Versammlung präsentiert, ist das zu spät und der Bestellungsbeschluss erfolgreich gerichtlich angreifbar! Dies stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil heraus. Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt aus unserer WEG-Abteilung erläutert Inhalt und Auswirkungen des Urteils in einem kurzen Videobeitrag im neuen Pantaenius-Newsletter.
WEG und Corona – Was ist zu beachten?
Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Dies betrifft auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die jetzt und in den kommenden Monaten ihre jährlichen Eigentümerversammlungen abhalten würden. Da Versammlungen auf derzeit unabsehbare Zeit ausgeschlossen sein dürften und die notwendigen Beschlüsse zur Sicherung des Finanzwesens (Wirtschaftsplan 2020, Jahresabrechnung 2019, Sonderumlagen) nicht gefasst werden können, ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (CoV-2-Virus – Gesetz) aktiv geworden.
Lesen Sie hierzu unsere Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der angeordneten Eilmaßnahmen: