Katrin Lange-Dirsus
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Schwerpunkte
Assistenz & Kontakt
Vita
Geboren 1992 in Bremervörde
2011-2017 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
2017-2019 Referendariat in Niedersachsen
Seit 2019 als Rechtsanwältin zugelassen
Seit 2022 Rechtsanwältin bei WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Aktuelle Beiträge
Der objektüberwachende Architekt und das ausführende Unternehmen haften als Gesamtschuldner – meistens jedenfalls
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. Dezember 2022 – VII ZR 90/22 entschieden: Es liegt keine gesamtschuldnerische Haftung vor, wenn zwischen der Leistung des Architekten und des ausführenden Unternehmens keine Gleichstufigkeit der Leistung vorliegt. Die von dem BGH behandelte Sonderkonstellation bietet Anlass die Gesamtschuld einmal zu durchleuchten.